Bei der Besteuerung von Gewinnanteilen aus echten stillen Beteiligungen ist unklar, ob die in § 2 Abs 2b Z 1 EStG vorgesehene Verlustverrechnungsgrenze zur Anwendung kommt.
Bei der Besteuerung von Gewinnanteilen aus echten stillen Beteiligungen ist unklar, ob die in § 2 Abs 2b Z 1 EStG vorgesehene Verlustverrechnungsgrenze zur Anwendung kommt.