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BFH zum Gestaltungsspielraum bei "SFN-Zuschlägen"

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/855ÖStZ 2010, 424 Heft 18 v. 23.9.2010

In Deutschland wird in der Gastronomie vielfach um Lohnschwankungen aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeitplanung auszugleichen oder solchen vorzubeugen ein Lohnfindungssystem angewendet, bei dem mittels Abrechnungssoftware der als Bemessungsgrundlage für die "SFN-Zuschläge" dienende "Grundlohn" so hochgerechnet wird, dass sich unter Berücksichtigung aller Lohnbestandteile der mindestens garantierte Nettostundenlohn ergibt. Der BFH hat nun geurteilt, dass dieses umstrittene Vergütungssystem - konkret die Variabilisierung der Grundlohnergänzung - § 3b dEStG entspricht. Es handelt sich um eine zulässige Gestaltungsform in Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten.

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