(Wagner, FJ 6/2010, S. 207)
Der Autor bespricht das Erk vom 29. 4. 2010, 2007/15/0293, und stellt diesem die Rechtsansicht der Finanzverwaltung lt LStR gegenüber. Zusammengefasst ergibt sich sE, dass der vom VwGH propagierte Lösungsansatz eine praktikablere Lösung darstellt als jene der LStR; letztlich falle es in die Verantwortung des einzelnen Dienstnehmers, den aus Vielfliegerprogrammen erlangten Vorteil steuerlich zu erfassen.