(Renner, SWK 17/2010, S 600)
Der KStR-Wartungserlass hat - explizit für die Körperschaftsteuer - die bisherige Ungleich- bzw Schlechterbehandlung von gem § 34 ff BAO begünstigten Kapitalgesellschaften bzw KöR gegenüber Vereinen im Bereich der Körperschaftsteuer beendet. Dadurch ergeben sich neben umsatzsteuerlichen Konsequenzen indirekt auch Auswirkungen im Bereich der Kommunalsteuer.