(Marschner, ZfS 2/2010, S. 57)
Das AbgÄG 2010 enthält auch zwei Änderungen des KstG im Bereich der Privatstiftungen, die im Beitrag besprochen werden. Zum einen werden die Offenlegungsvorschriften verschärft, zum anderen wird die Erstattung der Zwischensteuer eingeschränkt.