(Laudacher, SWK 16/2010, S 573)
Gem § 24a Abs 2 KStG ist bezüglich des Einkommens des Gruppenmitglieds ein "Feststellungsbescheid Gruppenmitglied" zu erlassen. Der UFS hat nunmehr einen solchen Bescheid ersatzlos aufgehoben, weil er in seiner derzeitigen Form ins Leere gehe und nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche.