(Draxler, SWK 16/2010, S 558)
Um soziale Härten bei einer Betriebsaufgabe zu vermeiden, hat der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen steuerliche Begünstigungen vorgesehen. Im Artikel werden einige Konstellationen aufgezeigt, welche in der Praxis mitunter zu unerwarteten und vor allem unerwünschten Ergebnissen bei Betriebsaufgaben führen können.