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Schadensbehebung durch den Geschädigten

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2010/748ÖStZ 2010, 387 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

(Gaedke/Tumpel, SWK 18/2010, S 626)

Ein Firmen-PKW (Autohändler A), der nicht ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt ist, wird durch B beschädigt. A behebt den Schaden in seiner Werkstätte selbst. Der "aktuelle USt-Fall" geht der Frage nach, wie der durch die Versicherung des A geleistete Ersatz für den von B verursachten Schaden umsatzsteuerlich behandelt wird.

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