(Mayr, ÖStZ 2010/605, S. 301)
Seite 386
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird die im Titel genannte Problematik rechtlich gewürdigt.
(Mayr, ÖStZ 2010/605, S. 301)
Seite 386
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird die im Titel genannte Problematik rechtlich gewürdigt.