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Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/736ÖStZ 2010, 386 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

(Mohr, ecolex 6/2010, S. 563)

Mit dem InsolvenzrechtsänderungsG 2010 (Inkrafttreten 1. 7. 2010) wird ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen und soll die Sanierung durch Erleichterung der Unternehmensfortführung gefördert werden. Die größte Bedeutung in der Praxis werden nach Ansicht des Autors aber die neu geschaffenen Auflösungsverbote für Verträge haben.

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