(Mohr, ecolex 6/2010, S. 563)
Mit dem InsolvenzrechtsänderungsG 2010 (Inkrafttreten 1. 7. 2010) wird ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen und soll die Sanierung durch Erleichterung der Unternehmensfortführung gefördert werden. Die größte Bedeutung in der Praxis werden nach Ansicht des Autors aber die neu geschaffenen Auflösungsverbote für Verträge haben.