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Getränkesteuerguthaben aus Bewirtungsumsätzen

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2010/714ÖStZ 2010, 384 Heft 15 und 16 v. 2.8.2010

(Taucher, SWK 18/2010, S 627)

Aufgrund der Tatbestandsstruktur der landesgesetzlichen Rückzahlungssperren unterbleibt in Wien und in der Steiermark die Rückzahlung der Getränkesteuerguthaben aus Bewirtungsumsätzen. In den übrigen Bundesländern sind dagegen derartige Guthaben ungekürzt, ohne Hinterfragung von Überwälzungsaspekten, auszubezahlen. Letzteres werde durch das AbgÄG 2010 in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise unterbunden.

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