(Moshammer, SWK 14/15/2010, S 535)
Durch die Entscheidung des EuGH in der Rs X Holding zur Auslegung der Stand-still-Klausel des Art 17 Abs 6 UAbs 2 der 6. MwSt-RL werde abermals Bewegung in die Diskussion um die potenzielle Unionsrechtswidrigkeit von § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG gebracht. Das Urteil bringe eine bisher ungeahnte Ausweitung der Vorsteuerausschlussmöglichkeiten und führe damit wohl zu den politisch gewünschten Ergebnissen.