(Feuchtinger, SWK 14/15/2010, W 33)
Das Reformvorhaben einer umfassenden Novelle des Insolvenzrechts wurde am 21. 4. 2010 im Nationalrat beschlossen und wird mit 1. 7. 2010 in Kraft treten. Vor dem Hintergrund der allgemein angespannten wirtschaftlichen Lage sollen die Entschuldung und die Erhaltung des Unternehmens erleichtert werden. Auf der anderen Seite werden aber auch Maßnahmen zur Zurückdrängung der mangels Masse abgewiesenen Verfahren ergriffen.