(König/Wiesner, RWZ 2010/26, S. 107)
Der Beitrag befasst sich mit dem VwGH-Erk 23. 2. 2010, 2008/15/0097, wonach die unentgeltliche Nutzung des Stiftungsvermögens der Zuwendungsbesteuerung unterliegt, wenn sich aus den Stiftungsunterlagen kein Hinweis darauf ergibt, dass hinsichtlich gestifteten Vermögen ein Nutzungsvorbehalt des Stifters festgelegt worden ist.