(Lang, SWK 10/2010, S 417)
Lang behandelt die Erfassung von Sachverhalten, die den anderen Einkunftsarten wirtschaftlich entsprechen, und widmet sich intensiv der Absicht des historischen Gesetzgebers. Historische Überlegungen würden bestätigen, dass der Begriff der "Leistungen" einen sehr engen Anwendungsbereich haben sollte.