(Stefaner, RdW 2010/254, S. 245)
Im Erk vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, hat der VwGH ausgeführt, dass Wertaufholungen auch dann verpflichtend vorzunehmen sind, wenn die Wertaufholung auf anderen Gründen als der früheren außerplanmäßigen Abschreibung basiert. Im Artikel wird die Auswirkung dieser Entscheidung auf die steuerliche Behandlung von Zuschreibungen bei Beteiligungen an Gruppenmitgliedern erörtert.