Mit dieser Änderung der Verordnung des BMF zur Durchführung der Abgabenexekutionsordnung wird obiger Kurztitel eingeführt und erfolgen zwei Anpassungen an Novellen der AbgEO durch das Abgabenverwaltungsreformgesetz und das Abgabenänderungsgesetz 2009. Eine Verweisänderung in § 9 AbgEO-DV berücksichtigt, dass ab 1. 1. 2010 die BAO an Stelle der landesgesetzlichen Abgabenvorschriften im Vollstreckungsverfahren anzuwenden ist. Und da seit 1. 1. 2010 direkt in § 43 AbgEO festgelegt ist, welche Versteigerungsart und welcher Versteigerungsort vom Finanzamt auszuwählen sind, tritt Art I der AbgEO-DV mit Ablauf des 31. 12. 2009 rückwirkend außer Kraft. BGBl II 2010/158, ausgegeben am 7. 6. 2010.