Unlängst hat das BMF seine kürzlich geäußerte Bereitschaft zur Anerkennung eines Anrechnungsvortrags für ausländische Quellensteuern im Rahmen eines Entlastungsverfahrens gem § 48 BAO unter Verweis auf die Rs Damseaux wieder zurückgenommen. Wie eine genauere Analyse jedoch zeigt, ist die Schlussfolgerung des BMF keineswegs gedeckt, vielmehr erfordert die gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation einer DBA-Anrechnungsverpflichtung eine periodenübergreifende Betrachtung.