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Gebühren bei einvernehmlicher Scheidung

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil 1ÖStZ 2009/463ÖStZ 2009, 208 Heft 9 v. 4.5.2009

Voraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist der Abschluss einer schriftlichen Scheidungsvereinbarung. Den Ehegatten erwachsen dabei wesentlich unterschiedliche Belastungen an Gebühren, je nachdem, ob sie diese Scheidungsvereinbarung außergerichtlich oder als gerichtlichen Vergleich abschließen.

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