Das Schenkungsmeldegesetz 2008 enthält Abgabenvorschriften, deren Begründung in der Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Wirkung vom 1. 8. 2008 gelegen ist. Die gleichfalls bestehenden Auswirkungen auf den Bereich der Rechtsgebühren haben dabei keine ausdrückliche Regelung erfahren.