EStG 1988: § 32 Z 2, UmgrStG: Art III
VwGH 17. 4. 2008, 2006/15/0082 (früher: 2005/14/0130)
Die aus dem Erlass betrieblicher, anlässlich der Einbringung des Einzelbetriebs gem Art III UmgrStG in eine neugegründete GmbH zurückbehaltener Verbindlichkeiten resultierenden Betriebsvermögensvermehrungen sind grundsätzlich als positive nachträgliche Einkünfte iSd § 32 Z 2 EStG steuerpflichtig. Der Nachlass der zurückbehaltenen betrieblichen Verbindlichkeit führt nicht zu einem "Zuzählen der negativen Anschaffungskosten" und damit auch zu keiner Verminderung der Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile. Eine Doppelbesteuerung im Falle der späteren Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile an der übernehmenden Körperschaft kann somit nicht eintreten.