Für Lohnzahlungszeiträume 2009 ist zur Ermittlung des Sachbezugswerts einer Dienstwohnung § 2 der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl II 2008/468 anzuwenden. Der Beitrag stellt die Ermittlung des Sachbezugswerts anhand von sieben Schritten dar und gibt Beispiele dazu.