(Vögl, SWK 6/2009, S 284)
Fellner hatte in SWK 34/35/2008, T 199, positiv über die geplanten Änderungen im GlücksspielG berichtet. Dem wird im Beitrag widersprochen, da der Entwurf gravierende Unstimmigkeiten enthalte, die einerseits legistischer Natur, andererseits aber auch faktischer Art seien.