Am 7. 10. 2008 hat der VfGH beschlossen, § 25 GebG hinsichtlich dessen Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Im Beitrag werden der Anlassfall, der Streitgegenstand, die Auffassung des UFS und vor allem (zusammengefasst) die Erwägungen des VfGH dargelegt.
Am 7. 10. 2008 hat der VfGH beschlossen, § 25 GebG hinsichtlich dessen Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Im Beitrag werden der Anlassfall, der Streitgegenstand, die Auffassung des UFS und vor allem (zusammengefasst) die Erwägungen des VfGH dargelegt.