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Leistungsbezug durch Holding aus dem Ausland

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/266ÖStZ 2009, 137 Heft 6 v. 16.3.2009

Eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Ö, die neben der Beteiligungsverwaltung auch stpfl Umsätze in Ö ausführt, beauftragt einen dt Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung für den Erwerb einer Beteiligung an einer dt Gesellschaft. Der "aktuelle USt-Fall" geht der Frage nach, ob vom dt Rechtsanwalt dt oder österr USt in Rechnung gestellt werden muss.

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