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Verjährung hinterzogener Abgaben

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2009/259ÖStZ 2009, 137 Heft 6 v. 16.3.2009

Während die für den Fall der Hinterziehung von Abgaben geltende Verjährungsfrist nach übereinstimmender Lehre und Rsp auch für die nach § 2 Abs 2 FinStrG von der Anwendung des Art I FinStrG ausgenommenen Abgaben gilt, kommt die Zehnjahresfrist iSd TLAO nach der Rsp des VwGH für die Kommunalsteuer nicht in Betracht. Fellner analysiert diese Auffassung.

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