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Abzugsfähigkeit von Lehrgangskosten mit privater Mitveranlassung

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: DEZEMBER 2008 - Teil IIÖStZ 2009/166ÖStZ 2009, 85 Heft 4 v. 16.2.2009

Bildungsaufwendungen, die sowohl einen beruflichen als auch einen privaten Anknüpfungspunkt haben, werden lt Renner von der Finanzverwaltung idR nicht als abzugsfähig angesehen. Einen Lehrgang, der der Persönlichkeitsentwicklung dient, hat der BFH in seinem Urteil vom 28. 8. 2008, VI R 35/05, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als abzugsfähig angesehen.

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