Das SchenkMG normiert in § 121a BAO eine Anzeigepflicht bestimmter Vermögenswerte zur besseren Nachvollziehbarkeit von Vermögensverschiebungen. Die Autorin widmet sich Rechtsfragen, die mit der Anzeigepflicht verbunden sind.
Das SchenkMG normiert in § 121a BAO eine Anzeigepflicht bestimmter Vermögenswerte zur besseren Nachvollziehbarkeit von Vermögensverschiebungen. Die Autorin widmet sich Rechtsfragen, die mit der Anzeigepflicht verbunden sind.