§ 10 Abs 2 EStG idF StRefG 2009 normiert, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der investitionsbedingte Gewinnfrei-
Seite 607
§ 10 Abs 2 EStG idF StRefG 2009 normiert, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der investitionsbedingte Gewinnfrei-
Seite 607