Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird der Frage nachgegangen, ob bei den unterstellten Gegebenheiten die Begünstigungen im Rahmen des Art III UmgrStG angewendet werden können.
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt wird der Frage nachgegangen, ob bei den unterstellten Gegebenheiten die Begünstigungen im Rahmen des Art III UmgrStG angewendet werden können.