vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pendlerpauschale, Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels (Nahbereich)

JudikaturÖStZ 2009/1174ÖStZ 2009, 580 Heft 23 v. 1.12.2009

EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6

VwGH 4. 2. 2009, 2007/15/0053

Zur Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG hat der VwGH die Gesetzesmaterialien herangezogen (vgl VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319, und VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001). Demnach ist im Nahbereich von 25 km die Benützung des Massenbeförderungsmittels jedenfalls zumutbar, wenn die Gesamtfahrzeit für die einfache Fahrtstrecke nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Das erhöhte Pendlerpauschale nach § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG, das auch den Kosten des Individualverkehrs Rechnung trägt, stand damit im Beschwerdefall (unter Verwendung des bereits um 5.15 Uhr abfahrenden Zuges zur Arbeit überstieg die Gesamtfahrtzeit nicht 90 Minuten) nicht zu. Auch auf der Basis der in Literatur vertretenen Ansicht, wonach die Frage der Zumutbarkeit für jeden Dienstnehmer - unabhängig von der Entfernung - in dem Sinne gleich auszulegen sei, dass eine Fahrtdauer von unter 90 Minuten für die einfache Wegstrecke stets als zumutbar anzusehen sei (vgl Doralt, EStG6 § 16 Tz 107), läge im gegenständlichen Fall keine Unzumutbarkeit vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!