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Vorsteuerberichtigung bei Land- und Forstwirten

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Ökoprämiengesetz, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: Oktober 2009 - Teil 1ÖStZ 2009/1166ÖStZ 2009, 579 Heft 23 v. 1.12.2009

Ist ein Land- und Forstwirt durchgehend umsatzsteuerpauschaliert, ergibt sich für ihn keine umsatzsteuerliche Berichtigungsnotwendigkeit. Hat ein pauschalierter Landwirt jedoch in den letzten neun Jahren als regelbesteuerter Land- und Forstwirt in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht, kann es - wie Portele ausführt - zu einer Vorsteuerberichtigung durch Änderung der Verhältnisse kommen.

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