Das Bankgeheimnis war bislang für die Finanzbehörde im Abgabenverfahren unüberwindbar. Seit Inkrafttreten des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes haben sich die Spielregeln entscheidend geändert. Die Autoren erörtern die Frage, wie stark das Bankgeheimnis nun tatsächlich ist.