Fragen der grenzüberschreitenden Verlustverwertung stehen unverändert im Fokus der internationalen Steuerplanung. Im Beitrag werden der Regelungsinhalt des § 102 Abs 2 Z 2 EStG vorgestellt, Zweck und Zielsetzung der Bestimmung erläutert und die Wirkung völker- und gemeinschaftsrechtlicher Diskriminierungsverbote dargestellt.