Wirtschaftskrisen kann man Ansicht des Autors nicht mit einer Unternehmensinsolvenzrechtsreform begegnen, wohl aber können Unternehmen bei Überwindung einer dadurch eingetretenen Insolvenz unterstützt werden. Die Insolvenzrechtsreform - der im Artikel besprochene Entwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2009 - bezwecke dies.