Mit dem AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wurden ab 1. 9. 2009 neue Haftungsbestimmungen in das ASVG aufgenommen. Begründet wurde das damit, dass dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden soll. Der Steuerinsider zeigt administrative Mehrbelastungen betroffener Unternehmer und das bewusste Inkaufnehmen von Markterschwernissen für Jungunternehmer kritisch auf.