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Zuschreibung von Beteiligungen - Eine Frage für den EuGH?

Steuerrecht aktuellMag. Christoph Marchgraber, Mag. Elisabeth TitzÖStZ 2009/1125ÖStZ 2009, 560 Heft 23 v. 1.12.2009

Mit dem EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (EU-GesRÄG)11BGBl 1996/304 vom 28. Juni 1996. Vgl dazu Altenburger, Die 1996 beschlossenen Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften, VWT 1996, H 5, 15 (15 ff); Hofians, Änderungen des Einzelabschlusses durch das EU-GesRÄG, SWK 1995, D 55 (D 55 ff); Leissing, Änderungen des Konzernabschlusses durch das EU-GesRÄG, SWK 1996, D 1 (D 1 ff). wurde die EG-Bilanzrichtlinie22Vierte Richtlinie des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (78/660/EWG). vom 25. Juli 1978 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gemeinschaftsrecht fand damit Eingang in das österreichische Unternehmensrecht. Die Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für das Steuerrecht führt dazu, dass die Auslegung der EG-Bilanzrichtlinie auch für das Steuerrecht von Relevanz ist. Zwar fällt das Ertragsteuerrecht unter die ausschließliche Kompetenz der Mitgliedstaaten. Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips kann der Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das Steuerrecht jedoch nicht geleugnet werden. Im Erkenntnis des VwGH vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, befasste sich dieser mit der Auslegung einer in der EG-Bilanzrichtlinie wurzelnden Bestimmung des Unternehmensrechts. Der Weg, den der VwGH in diesem Erkenntnis eingeschlagen hat, scheint im Lichte des Gemeinschaftsrechts jedoch fragwürdig.

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