Durch die Deregulierung der unternehmensrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflichten, die für "Kleinunternehmer" bisher ab einem Schwellenwert von 400.000 EUR zum Tragen kommen bzw ab 2010 zum Tragen kommen werden, soll eine wesentliche Entlastung aufgrund der Anhebung dieses Schwellenwerts auf 700.000 EUR erreicht werden. Weiters soll für die der Rechnungslegungspflicht unterliegenden Unternehmen eine (erste) Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz in folgenden Bereichen erfolgen: