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Die Errichtung von Folgeprivatstiftungen nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Zeitraum: September 2009 - Teil 2ÖStZ 2009/1089ÖStZ 2009, 545 Heft 22 v. 16.11.2009

Bei Errichtung einer "Folgestiftung" überträgt eine bestehende Stiftung ihr Vermögen oder einen Teil davon als Stifterin auf eine neu zu errichtende Stiftung. Im Rahmen des SchenkMG 2008 wurden erstmals ertragsteuerliche Rahmenbedingungen kodifiziert, die im Beitrag untersucht werden.

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