vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzwert für Pensionsabfindungen - 2010 keine Anpassung

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/1063ÖStZ 2009, 533 Heft 22 v. 16.11.2009

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt laut Auskunft der FMA ab 1. 1. 2010 unverändert 10.500 €. Der seit 1. 1. 2009 geltende Betrag, vgl AÖF 2008/261, wird für 2010 nicht mit dem Verbraucherpreisindex valorisiert, weil der für seine Veränderung normierte Schwellenwert von 300 € nicht über- oder unterschritten wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!