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Ermäßigter USt-Satz für Fotobücher

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2009/1061ÖStZ 2009, 533 Heft 22 v. 16.11.2009

Gemäß § 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG iVm Z 43 lit a bis e der Anlage ermäßigt sich die Steuer auf Lieferungen und Einfuhren bestimmter Waren des Kapitels 49 der Kombinierten Nomenklatur (zB Bücher, Zeitungen usw) auf 10 %.

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