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Wiederaufnahme der Getränkesteuerverfahren auch in Wien nicht rechtens

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2009/1058ÖStZ 2009, 532 Heft 22 v. 16.11.2009

Nach der vom VfGH ausgesprochenen Verfassungswidrigkeit des § 226a Tir LAO hat nun auch der VwGH zu § 235 Abs 3 WAO entschieden, dass das EuGH-Urteil 10. 3. 2005, C-491/03 , Hermann, die Abgabenberufungskommission Wien keinesfalls zur Wiederaufnahme eines mit "Null-Bescheid" abgeschlossenen Getränkesteuerverfahrens berechtigt.

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