Der VwGH hat im Erk vom 22. 4. 2009, 2007/15/0074, zum Zuschreibungsgebot Stellung genommen und die bisher herrschende Ansicht verworfen: Klargestellt ist nunmehr, dass - zumindest ertragsteuerlich - eine Zuschreibungspflicht bei Beteiligungen besteht, wenn eine Wertsteigerung vorliegt. Die Autoren gehen auf die Auswirkungen dieser Entscheidung ein.