Die Gaststättenpauschalierung gewähre - bei so gut wie keinen Nachteilen - beträchtliche Spielräume zur Erzielung von zumeist beachtlichen Steuervorteilen. Sie sei als gesetzwidrig anzusehen, da sie gegen ihre eigene Rechtsgrundlage verstoße.
Die Gaststättenpauschalierung gewähre - bei so gut wie keinen Nachteilen - beträchtliche Spielräume zur Erzielung von zumeist beachtlichen Steuervorteilen. Sie sei als gesetzwidrig anzusehen, da sie gegen ihre eigene Rechtsgrundlage verstoße.