Der Autor befasst sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Vergütung an den Vorstand einer Privatstiftung für seine Tätigkeit als Organ. Diese Frage sei deshalb interessant, da der Privatstiftung nur in manchen Fällen ein teilweiser Vorsteuerabzug zukommt. In der Regel werde der Vorstand Umsatzsteuer in Rechung stellen müssen.