Erwerbe von Todes wegen unterliegen bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 der Erbschaftssteuer. Beiser erörtert, wann die Verjährung beginnt und endet.
Erwerbe von Todes wegen unterliegen bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 der Erbschaftssteuer. Beiser erörtert, wann die Verjährung beginnt und endet.