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Einkünftezurechnung an Arbeitgeber und Einmanngesellschaften

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtDr. Eva Drauschbacher , Dr. Christa Lattner, Teil IIÖStZ 2009/901ÖStZ 2009, 441 Heft 18 v. 15.9.2009

Nach den EStR Rz 104 sind "Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten" ertragsteuerlich demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt. Fraglich ist lt Huber, wie sich die neuen Bestimmungen auf gewöhnliche Arbeitsverhältnisse und im Wirtschaftsleben anerkannte Einmanngesellschaften (Sachverständige, Berater) auswirken.

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