Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde im GebG eine Pauschalgebühr für den Antrag geschaffen, die die Gebühren für die im Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft anfallenden Schriften mitabgilt. Die Neuregelung tritt mit 1. September 2009 in Kraft und ist auf alle Sachverhalte anzuwenden, für die die Gebührenschuld nach dem 31. August 2009 entsteht. In einer BMF-Info wird ein Überblick über die Änderungen gegeben. Information des BMF 27. 8. 2009, BMF-010206/0250-VI/5/2009.