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Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Ermessensübung, Geringfügigkeitsgrenzen (Steuererhöhung um rd 1.000 EUR)

JudikaturÖStZ 2009/879ÖStZ 2009, 425 Heft 17 v. 1.9.2009

BAO § 303 Abs 4

VwGH 22. 4. 2009, 2006/15/0257

Bei der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Im Fall der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die belangte Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung auch

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