BAO § 303 Abs 4
VwGH 22. 4. 2009, 2006/15/0257
Bei der amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens gegeben ist, und der Frage der Durchführung der Wiederaufnahme, die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Im Fall der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen hat die belangte Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung auch