EStG 1988: § 38
VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0017
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zu der § 38 EStG 1988 insoweit vergleichbaren Vorgängerbestimmung des § 38 EStG 1972 ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die begünstigte Besteuerung nach dieser Gesetzesstelle das Vorliegen eines aufrechten Patentschutzes. Patentschutz besteht in Österreich nicht nur für Patente nach dem Patentgesetz 1970, sondern auch für "europäische Patente", die nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), BGBl 1979/350, für Österreich erteilt wurden (vgl Hofstätter/Reichel, EStG 1988 III, § 38 Tz 5).